Innerhalb weniger Wochen ist das Referendum zum neuen Jagdgesetz zustande gekommen. Der grosse Erfolg der Naturschutzorganisationen beweist, dass auch die Bevölkerung mit dieser Revision nicht einverstanden ist. Wir fordern ein modernes Gesetz, das dem Artenschutz dient und ein friedliches Zusammenleben zwischen Menschen und Wildtieren fördert.
Besonders gravierende Punkte im neuen, missratenen Jagdgesetz:
1. Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
2. War es früher der Bund, der den Abschluss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
3. Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
Ganzer Artikel auf der Seite 3